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Berichtigung -betr.: "Wir müssen Bürgerrechte sichern", taz vom 5.12.1998, S.7

Im Interview mit Herta Däubler-Gmelin (taz vom 5. 12.) wurde eine Aussage der Justizministerin aufgrund eines redaktionellen Versehens nicht richtig wiedergegeben. Richtig muß es heißen: „Auch nach der letzten Reform wird die Vergewaltigung von geistig behinderten Frauen geringer bestraft als die anderer Frauen. Dabei ist eine derartige Tat gegenüber einer wehrlosen Person doch eher noch schlimmer. Auch solche Dinge werden wir geraderücken.“ Wir bitten um Entschuldigung.

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