: Wenn die Gesetzgebung hinterherhinkt
betr.: „Kompromiß um eine verletzte Ehre“, taz vom 12.11.98
Es ist in der Tat erschreckend, daß die Gesetzgebung in der heutigen Zeit derart hinterherhinkt. Nur so wird es einem Jens Riewa ermöglicht, sich ins Rampenlicht zu stellen und den Geschädigten zu mimen. Seine Forderung nach Schmerzensgeld dokumentiert um so deutlicher, daß es sich bei der Benennung von Homosexualität um eine „Beleidigung“ handeln kann. Eine Lesbe oder ein Schwuler jedoch, die als heterosexuell „beleidigt“ würden, könnten wohl kaum in einem Rechtsstreit auf Erfolg hoffen. [...] Maren Bock, Geschäftsführung belladonna, Kultur- und
Bildungszentrum für Frauen e.V., Bremen
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