Am Vornamen Jesus ist nichts auszusetzen

Frankfurt/Main (dpa) – Eltern dürfen ihr Kind „Jesus“ nennen. Der Vorname Jesus könne von Standesämtern bei der Eintragung ins Geburtsregister nicht abgelehnt werden, urteilten die Richter des Frankfurter Oberlandesgerichts in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Geklagt hatte eine Mutter, die ihr Kind Jesus nennen wollte. Die Standesamtaufsicht hatten den Namen mit der Begründung abgelehnt, er könne die religiösen Gefühle von Mitgliedern der Kirchen verletzen. Im Gegensatz dazu entschied das Oberlandesgericht in letzter Instanz, der Name Jesus sei ein weltweit gebräuchlicher Vorname (Az.: 20 W 149/98).