: Kompetenzgerangel ums Volksbegehren
Die Zulassung des Volksbegehrens gegen die Rechtschreibreform hält Justiz-Staatsrat Ulrich Mäurer (SPD) für „verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“. Der Bremer Senat könne nicht per „imperativem Mandat“ aufgefordert werden, die Reform in der Kultusministerkonferenz aktiv zu stoppen. Daß der Senat bereits das Volksbegehren prüft, hält wiederum der Landeswahlleiter Dieter Matthey für vorschnell. Noch sei es an ihm, anhand der von der Bürgerinitiative gegen die neue Rechtschreibung eingereichten Unterschriften zu ermitteln, ob es überhaupt zu einem Volksbegehren kommen werde (siehe Tagesthema auf Seite 3). taz
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