piwik no script img

Bären-Lampen dürfen Format behalten

Koblenz (dpa) – Die wegen einer möglichen Gefahr für Kinder umstrittenen Lampen in Bärenformat dürfen verkauft werden. Dies entschied soeben das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Richter hoben damit eine Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichts auf, das vor Weihnachten in einer Eilentscheidung den Verkauf der Lampen gestoppt hatte. Nach Auffassung der OVG-Richter sind die Bärenleuchten auf Grund ihrer Größe, des harten Materials und wegen der eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten als Spielzeug denkbar unattraktiv. Bedenken des Gewerbeaufsichtsamts, Kinder könnten die Leuchten im eingeschalteten Zustand unter die Bettdecke nehmen oder unter fließendem Wasser reinigen, ließen die Richter nicht gelten.

Das Gewerbeaufsichtsamt Koblenz hatte den Betrieb verboten, weil es sich bei den Bären um sogenannte „ortsveränderliche Spielzeugleuchten“ handele.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen