: Nördliches Recht auf Bildung
JedeR ArbeitnehmerIn in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Für Mecklenburg-Vorpommern besteht kein Recht auf Freistellung.
Wer in Hamburg arbeitet, kann in zwei aufeinander folgenden Jahren insgesamt zehn Tage Bildungsurlaub nehmen – egal, ob am Stück oder in mehreren Häppchen. ArbeitnehmerInnen in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen können einmal im Jahr für maximal fünf Tage freigestellt werden. Der Anspruch eines Jahres kann aber mit dem des vorangegangenen Jahres „verblockt“ werden.
In Hamburg sind nur solche Maßnahmen anerkannt, die der beruflichen und politischen Weiterbildung dienen; in den beiden anderen Bundesländern bezieht sich der Anspruch auch auf Veranstaltungen der allgemeinen Bildung.
Den ArbeitgeberInnen sollte so früh wie möglich mitgeteilt werden, daß und wann der Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird – mindestens aber sechs Wochen vor dem Termin.
Erwerbslose können die Bildungsangebote natürlich auch in Anspruch nehmen.
Programme für 1999 gibt es kostenlos bei: Arbeit und Leben Bildungswerk GmbH, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Tel.: 285 86 07; ABC Bildungs- und Tagungszentrum, Bauernreihe 1, 21706 Hüll, Tel.: 047 75-529 oder -695; umdenken, Politisches Bildungswerk e.V., Max-Brauer-Allee 116, 22765 Hamburg, Tel.: 389 52 70.
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