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Keine Rechtsberatung nach Telefontarifen

Frankfurt (dpa) – Rechtsanwälte dürfen ihre Dienste nicht unter 0190-Servicenummern der Telekom feilbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte einem Anwalt, per Telefon Kundenberatung nach festen Tarifen durchzuführen. Anrufer sollten hierfür 3,63 Mark pro Minute an die Telekom entrichten. 2,48 Mark davon hätte der Anwalt erhalten. Dies werteten die Richter als Verstoß gegen die Rechtsanwaltsgebührenverordnung, da sich Gebühren für Anwälte nach dem Streitwert richten (Az.: 6 U 130/98).

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