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Begnadigung?

Der im Iran zum Tode verurteilte Hamburger Geschäftsmann Helmut Hofer kann Begnadigung fordern, falls sein Todesurteil auch vom Obersten Gericht bestätigt wird. Das sagte der Leiter der iranischen Menschenrechtskommission (IHRC), Mohammad Hassan Siaifar, gestern der Tageszeitung Iran News. „Der Fall Hofer liegt jetzt beim obersten Gericht. Falls sein Todesurteil bestätigt wird, kann er innerhalb von einem Monat förmlich gegen das Urteil protestieren. Falls es dann immer noch Bestand haben sollte, kann er den Begnadigungsausschuß anrufen“, erklärte Siaifar. Hofer wurde im Januar 1998 nach islamischem Recht wegen einer angeblichen sexuellen Beziehung zu einer iranischen Muslimin von einem Kammergericht in Teheran zum Tode verurteilt. Wann das oberste Gericht sein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt.

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