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Nachbesserung des Gesetzentwurfs –betr.: „Weiter in der Warteschleife?“, „Wer arm ist, muß draußen bleiben“, taz 14.1.99

Weil ihr geschiedener Mann seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, gehört Frau M., eine seit 20 Jahren in Deutschland lebende alleinerziehende Mutter, deren beide Kinder in Deutschland geboren sind und hier aufwachsen, zu den Verliererinnen des letzte Woche vorgestellten Gesetzentwurfs zur erleichterten Einbürgerung. Als Ausschlußfaktoren für ganze Bevölkerungsgruppen wirken besonders die in dem Entwurf gestellten Forderungen nach einer eigenständigen Existenzsicherung unabhängig von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.

Alleinerziehende erfüllen diese Anforderungen oftmals vorübergehend deshalb nicht, weil sie ihre Kinder alleine erziehen. Im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen ist Alleinerziehenden meist nicht „vorzuwerfen“, daß sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen: Sie erfüllen ihre Pflichten der Gemeinschaft gegenüber, indem sie ihre Kinder erziehen – was von dem abwesenden Elternteil häufig nicht behauptet werden kann.

[...] Wir fordern deshalb umgehend Nachbesserungen des Gesetzentwurfs. Auch sich seit langer Zeit in Deutschland aufhaltende Alleinerziehende müssen, unabhängig vom Bezug von öffentlichen Leistungen, die Möglichkeit zu einer Einbürgerung haben, besonders wenn ihre Kinder hier geboren sind und/oder hier aufwachsen. Darüber hinaus muß es für in Deutschland geborene und hier aufwachsende Kinder einen frühzeitigen Rechtsanspruch auf Einbürgerung unabhängig von dem Aufenthaltsstatus ihrer Eltern geben, um ihnen die gleichen Chancen und Rechte in der Gesellschaft, in der sie aufwachsen, zu ermöglichen. Michaela Schier, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V., Bonn

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