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Für Friedhofsschutz

■ Abstand bei Bau neben jüdischem Friedhof

Oldenburg. Die Gemeinde Ovelgönne (Landkreis Wesermarsch) muß beim Wohnungsbau zum jüdischen Friedhof Abstand halten. Die Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg hat nach Auskunft ihrer Sprecherin die geplante Bebauung in Friedhofsnähe nur teilweise genehmigt. Anstelle der vorgesehenen 58 Grundstücke darf die Gemeinde lediglich 28 für die Bebauung freigeben.

Die Ablehnung wird mit denkmalspflegerischen und historischen Gründen erklärt. Der 1795 angelegte jüdische Friedhof sei wegen seiner isolierten Lage in der Marschenlandschaft ein Mahnmal der ablehnenden Haltung der christlichen Bevölkerung gegenüber den Juden. Die Genehmigung von 28 Wohnhäusern im „deutlichen Abstand“ zum Friedhof sei ein Kompromiß zwischen historischer Verantwortung und Wohnraumbedarf der Wesermarsch-Gemeinde.

Der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen hatte nach Angaben der Bezirksregierung keine religiösen Bedenken gegen den ursprünglichen Bebauungsplan erhoben. „Die Bedeutung des Friedhofs ergibt sich aus der Notwendigkeit der Erinnerung an die Geschichte. Für diese tragen allein die Deutschen die Verantwortung“, sagte dazu die Behördensprecherin. Gegen die Entscheidung der Bezirksregierung kann die Gemeinde beim Verwaltungsgericht Oldenburg Einspruch einlegen. dpa

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