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Leichterer Rentenbezug für vertriebene Juden

Kassel (AFP) – Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Voraussetzungen für vertriebene osteuropäische Juden erleichtert, eine deutsche Rente zu bekommen. Entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis ist es nicht unbedingt erforderlich, daß die Betroffenen Deutsch lesen und schreiben können, urteilte das BSG gestern zur Gruppe der „vertriebenen Verfolgten“, die dem deutschen Kulturkreis angehörten, nach dem Krieg aber in andere Länder auswanderten. Betroffene können gegebenenfalls einen Überprüfungsantrag stellen und rückwirkend für vier Jahre eine Rente verlangen. (Az.: B 13 RJ 83/98 R)

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