: Abhöraffäre
Die GAL beantragte gestern abend im Rechtsausschuß der Bürgerschaft, die Abhöraktion und Weitergabe dieser Protokolle zu mißbilligen. Im April waren unter anderem auch Telefongespräche mit einem GAL-Mitarbeiter belauscht worden und von der Staatsanwaltschaft weitergegeben worden. Die GAL beruft sich dabei auf ein Papier der Arbeitsgruppe in der Justizbehörde, die Anfang August einen „Basis-Konsens“ formulierte. Darin heißt es: „Alle Informationen und Unterlagen, die vom Empfänger nicht zur Gefahrenabwehr genutzt werden, sind von ihm unverzüglich zu löschen.“
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