Viel Schmerzensgeld

■ Zahnarzt muß für Zähneziehen zahlen

Oldenburg/Emden. Ein Emder Zahnarzt muß 18.000 Mark Schmerzensgeld für 18 Zähne zahlen, die er einer 17jährigen Patientin gezogen hatte. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschieden. Der Dentist muß außerdem für Schäden aufkommen, die der Frau künftig noch aus der radikalen Behandlung entstehen, heißt es in dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 5 U 176/98).

Die junge Frau war 1995 mit ihrem stark von Karies befallenen Gebiß in die Praxis gekommen. Der Arzt verzichtete nach den Feststellungen des Gerichts auf jeden Versuch, die kranken Zähne zu erhalten. Unter Vollnarkose räumte er den Oberkiefer vollständig aus. Er zog dort alle 14 noch vorhandenen Zähne, im Unterkiefer weitere vier. Im Urteil des OLG heißt es, die Behandlungsmethode des Zahnarztes sei veraltet und fehlerhaft gewesen. Die reihenweise Entfernung von Zähnen gelte nicht mal bei „Schwerstbehinderten“ als angemessene Behandlung. dpa