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Begünstigung von Frauen ist grundgesetzwidrig

Aachen (dpa) – Die Begünstigung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts führt nach einem Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts zur Diskriminierung von Männern und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht der Klage von vier Handwerksmeistern statt. Sie hatten sich gegen ungleiche Fristen bei der Vergabe von Existenzgründungshilfen gewandt. Die Gewerbeförderungsstelle NRW hatte ihre Anträge auf Existenzgründungshilfen abgelehnt, weil sie nicht fristgerecht gestellt wurden. Während Männer ihren Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Meisterprüfung stellen müssen, dürfen sich Frauen wegen eventueller Familiengründung fünf Jahre Zeit lassen.

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