Freispruch für Neonazi Arnulf Priem

Der Freispruch des Neonazis Arnulf Priem vom Vorwurf der Verbreitung von Nazi-Kennzeichen ist am Dienstag vom Landgericht bestätigt worden. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Februar 1998 erklärt, Priem sei die Tat nicht nachzuweisen. Während Priems Haft wegen Verbreitung neonazistischer Symbole, Bildung eines bewaffneten Haufens sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Verfassungsorgane war 1997 ein „Nordisch-Germanischer Jahrweiser“ erschienen. Auf einer Seite des Kalenders erkannte die Staatsanwaltschaft verbotene Symbole. Der Freispruch erfolgte, weil der Angeklagte die Gestaltung des Kalenders seiner Ehefrau freigestellt hatte. Auch bestanden Zweifel, ob es sich tatsächlich um die verbotenen Symbole handelte. Priem war im Mai 1995 vomLandgericht zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Im Urteil hieß es damals, er sei ein „geistiger Brandstifter“. Das Landesamt für Verfassungsschutz hält Priem für eine Schlüsselfigur des Berliner Rechtsextremismus in Verbindung mit Germanenkult. ADN