: Verstummungs-Gebot
■ Ordnungsamt ist geräuschempfindlich
Und noch'n bißchen leiser, bitte. Nachdem das Lübecker Ordnungsamt im August bereits den Einsatz von Lautsprechern bei einer Demonstration vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck verboten hatte (taz berichtete), soll die morgige Folgedemonstration gar auf Zimmerlautstärke eingedämmt werden. Das Amt verhängte neben einem amtlichen „Boxenstop“ auch ein Megaphon-Verbot.
Der Hintergrund: Am Sonnabend soll ab 11 Uhr an der JVA eine Solidaritätskundgebung für Andreas E. stattfinden, der bei der bundesweiten Razzia gegen linksradikale Organisationen verhaftet wurde und in Lübeck einsitzt. Ihm wird vorgeworfen, an der Herstellung der verbotenen Zeitschrift „radikal“ beteiligt gewesen zu sein. Begründet wird das erneute Verstummungs-Gebot mit der Gefahr der „unzulässigen Verständigung mit Gefangenen“. Und das, obwohl nach Informationen der taz Andreas E. vor den bisherigen Kundgebungen jeweils in eine Zelle verlegt wurde, in der er von den Demonstrationen sowieso nichts mitbekommen kann.
Für das Solidaritätsplenum kommt der Flüstererlaß einem Kundgebungsverbot gleich. Die VeranstalterInnen kündigten deshalb Widerstand gegen die Verfügung an: Sie wollen auch ohne amtliche Lizenz zum Tönen „lautstark Solidarität bekunden“. mac
Gemeinsame Abfahrt zur Demo: 9.30 Uhr, Bahnhof Sternschanze
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