: Biergartenverordnung in Bayern beschlossen
München (rtr) – Die bayerische Staatsregierung hat gestern die Neuregelung der Biergartenverordnung beschlossen, die den Bierausschank im Freien bis um 22.30 Uhr erlaubt. Ein Sprecher der Staatskanzlei sagte, die Neuregelung werde zum 1. Mai in Kraft treten. Eine Zustimmung des Landtags ist nach Angaben des Umweltministeriums nicht nötig. Der Streit um die Öffnungszeiten entbrannte 1995, als der bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Münchner Traditionsbiergarten den Betrieb nach 21.30 Uhr verbot. Die daraufhin von der Staatsregierung beschlossene Verordnung war im Januar vom Berliner Bundesverwaltungsgericht gekippt worden.
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