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Vor zehn Jahren

Der Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz übt heftige Kritik an der Polizei: Obwohl die eigene Experten für den Datenschutz hat, geht sie immer wieder fahrlässig mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger um. Diesmal moniert der Datenschützer: „Wer in Bremen mal ein Wahl-Plakat übersprüht hat und dabei rechtsstaatlich erwischt wurde, hat beste Aussichten, in der bundesweiten sogenannten Staatsschutz-Datei APIS“ zu landen. „Indem Bremen vollständig und unsortiert nach Länder-Relevanz alle Bremer Daten nach Wiesbaden weitergibt, werden Bürger desavouiert, die – im Bereich der politischen Kultur, um sich Gehör zu verschaffen – zu Mitteln greifen, die am Rande des Rechtlichen liegen mögen!“ Das war Dr. Alfred Büllesbach – vor zehn Jahren.

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