: Einspruch erheben!
■ Castor-Bußgeld wurde einkassiert
Berlin (taz) – Satte 436 Mark Bußgeld sollte Herr S. für eine Sitzblockade bezahlen. Dem hat das Amtsgericht Borken nun einen Riegel vorgeschoben. Der ursprüngliche Bescheid der Polizeibehörde Borken flatterte ihm ins Haus, nachdem er an den Protesten gegen den letzten Castor-Transport nach Ahaus teilgenommen hatte. Für Insider: Der 36jährige hatte an der Schorlemmerstraße gesessen. Für diese Blockade hatte die Polizei an 98 Personen Bußgeldbescheide mit verschiedenen Beträgen verschickt. Doch nur sieben der Betroffenen widersprachen, der Rest hat anscheinend bezahlt. Das war ein Fehler: Ein Richter am Amtsgericht Borken nannte das hohe Bußgeld „nicht gerechtfertigt“. Er verminderte die Buße auf den „symbolischen Betrag“ von 50 Mark. Nach dem Eindruck des Angeklagten wollte der Richter damit sein Verständnis für die Meinungsfreiheit zeigen, aber trotzdem nicht einen völligen Freispruch zugestehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen