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Lübeck: Kein Bleiberecht für Brandopfer?

Das Amtsgericht Lübeck hat gestern gegen einen der Überlebenden des Lübecker Brandanschlages einen Abschiebehaftbeschluß erlassen. Das teilte die Hamburger Rechtsanwältin Marlene Schmid-Czarnetzki mit, die Victor Atoe vertritt. Attoe, der zum Zeitpunkt des Anschlages im Januar 1996 nicht in Lübeck gemeldet war, war bereits im Mai 1996 nach Nigeria abgeschoben worden. In dieser Woche reiste der 38jährige, der noch an den Folgen seiner damaligen Beinverletzungen leidet, erneut in die Bundesrepublik ein und stellte gestern bei der Lübecker Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltsbefugnis. Atoe bezog sich dabei auf die Anordnung des Bundesinnenminsters Otto Schily vom Januar dieses Jahres, allen überlebenden BewohnerInnen des Hauses in der Hafenstraße, „die sich derzeit in der Bundesrepublik aufhalten“, ein Bleiberecht zu gewähren. Ob und in welches Gefängnis der Nigerianer gebracht wurde, war bei Redaktionsschluß noch unklar.

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