: Rassistischer Kundenservice nicht erlaubt
Düsseldorf (dpa) – Ausländische Taxifahrer dürfen nicht durch ihre Funktaxizentrale von bestimmten Fahrten ausgeschlossen werden. Dies entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Eine Duisburger Funktaxizentrale hatte ihren Kunden seit 1997 angeboten, speziell einen deutschen Fahrer anfordern zu können. Dagegen hatten türkische Taxifahrer geklagt, weil sie sich diskriminiert fühlten. Das OLG untersagte der Taxizentrale diesen „Kundenservice“, weil das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt werde.
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