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Sonntags die Kassen nie klingeln

■ Wandelhalle im Hauptbahnhof: Wieder Streit um Ladenöffnungszeiten / Bezirksamt untersagt Verkauf am Sonntag Von Kai von Appen

Erneut gibt es reichlich Ärger um die Ladenöffnungszeiten in der Wandelhalle des Hauptbahnhofes. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat verfügt, daß sechs Boutiquen an Sonntagen ihre Türen geschlossen halten müssen. Zuwiderhandlung könne als Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz mit Bußgeldern geahndet werden. Hans-Joachim Martens, Chef der „Wilma Centerverwaltung Wandelhalle“, schäumt über die Sturheit der Behörde: „Wir wollen, daß die Wandelhalle in der Weltstadt Hamburg am Wochenende komplett offen ist.“

Vor wenigen Monaten hatte der Bundesgerichtshof entschieden, daß die langen Öffnungszeiten der Wandelhallen-Geschäfte gegen das geltende Ladenschlußgesetz verstoßen (taz berichtete). Was Tankstellen dürfen – nämlich Abends, Sonn- und Feiertags Reisebedarf verkaufen – sollte den 39 Läden am drittgrößten deutschen Bahnhof versagt bleiben.

Der Hamburger Metropolen-Senat schaffte prompt Abhilfe und erließ eine Sonderverordnung, wonach nunmehr die Geschäfte legal werktags von 6 bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen. „Diese Regelung gilt aber nur von Montag bis Samstag“, bedauert Wilma-Mitarbeiterin Martina Jünemann.

Per Verfügung – die gestern erlassen wurde – untersagt nunmehr das Bezirksamt Mitte „dauerhaft“ sechs Bekleidungsgeschäften – von Schuh-Görtz über Steffie-Moden – am Sonntag die Läden zu öffnen. Denn schließlich sei Bekleidung kein klassischer Reisebedarf.

Die Kaufleute vom Bahnhof hingegen sehen das anders: Handlungsreisende könnten aus den unterschiedlichsten Gründen darauf angewiesen sein, sich am Sonntag mal neue Bekleidungsstücke oder Schuhe kaufen zu können. Martens: „Was am Flughafen möglich ist und auf der Reeperbahn geht, muß doch auch im Hauptbahnhof möglich sein.“

Das sieht Bezirksamtsleiter Rolf Miller anders: „Das Ladenschlußgesetz läßt mir keinen Ermessensspielraum.“ Er könne nur eine Sondergenehmigung erlassen, wenn die „Versorgungslage der Bevölkerung gefährdet“ sei. Bei einer Ausnahmegenehmigung würden sofort sämtliche City-Einzelhändler über „Wettbewerbsverzerrungen“ zetern. Beim Airport am Rande der Stadt sei die Sachlage eine andere, weil es dort keine Konkurrenzläden gäbe. Miller: „Das Ladenschlußgesetz wird niemals dahingehend geändert, daß auch am Sonntag verkauft werden darf.“ Wenn die Behörde anders entscheiden würde, so Miller, wäre eine Klagewelle von Einzelhändlern die Folge.

Doch vor Gericht, so kündigte Manager Martens gegenüber der taz an, werden nun die Wandelhallen-Geschäfte das suchen, was sie für ihr Recht halten.

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