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IBB übernimmt Soziale Künstlerförderung

Der Senat hat gestern auf Vorlage von Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) den Fortbestand der Sozialen Künstlerförderung beschlossen. So kann die Künstlerförderung auch über 1999 hinaus an bedürftige Künstler Aufträge vergeben. Möglich wurde diese von allen Parteien des Abgeordnetenhauses geforderte Entscheidung durch das finanzielle Engagement der Investitionsbank Berlin (IBB). Nach dem Beschluß, der noch vom Abgeordnetenhaus bestätigt werden muß, wird die Förderung vom 1. Januar 2000 an für zunächst vier Jahre von der IBB betrieben. Dafür erhält die IBB jährlich 1.000.000 Mark Fördergelder sowie das zur Zeit im Landesamt für Gesundheit und Soziales für das Programm eingesetzte Personal. Die IBB stellt jährlich zusätzliche Fördergelder in Höhe von 400.000 Mark zur Verfügung. taz

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