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Parlament wird kleiner

■ 80 Parlamentarier sollen reichen / Minderheitenschutz für Grüne vereinbart

Die beiden Parteien haben sich am Wochenende darauf verständigt, die Anzahl der Sitze in der Bürgerschaft von derzeit 100 auf 80 zu verkleinern. Der Status der Abgeordneten als „Teilzeit“-Parlamentarier, sofern sie nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, soll dabei beibehalten werden. Diese Verkleinerung soll schon für die kommende Wahl im Jahr 2003 gelten.

Gleichzeitig ist im neuen Koalitionsvertrag der „Minderheitenschutz“ für die Grünen geregelt. Die grüne Fraktion soll bei Ausübung ihrer Rechte so behandelt werden, als verfüge sie über das verfassungsrechtliche Quorum von 25 Prozent; eine Verfassungsänderung soll es dazu nicht geben, teilten die Koalitionsverhandler am gestrigen Sonntag mit. Im Falle des Falles sollen also Abgeordnete der Koalition mit den Grünen stimmen, um die erforderlichen Mehrheiten zustande zu bringen.

Diese Vereinbarung, die als Selbstverpflichtung der Fraktionen schriftlich niedergelegt werden soll, bezieht sich auf die Anrufung des Staatsgerichtshofes, auf Mißtrauensanträge, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, die Beweiserhebung in Untersuchungsausschüssen sowie auf das Verlangen nach einer Anhörung in Ausschüssen oder etwa auf die gewünschte Einberufung von Deputationen. K.W.

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