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Abschiebehäftling Abdallah reiseunfähig

Nürnberg (taz) – Der Sudanese Fathelrahman Abdallah, der seit knapp elf Monaten in Nürnberg in Abschiebehaft sitzt und sich dreimal gewaltsam einem Rücktransport in den Sudan widersetzt hat, kann zunächst nicht abgeschoben werden, zumindest nicht per Linienflug nach Khartum. „Für einen Linienflug ist zur Zeit keine Reisefähigkeit gegeben“, attestierte dem 27jährigen nun der leitende Anstaltsarzt der JVA Nürnberg. Genau das hatten bereits mehrere Ärzte vorher schon festgestellt, doch Behörden und Gerichte vertrauten auf ein Gutachten der forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses (BKH) Ansbach. Dort hatte man bei Abdallah eine „Simulation nicht für ausgeschlossen“ gehalten. Nun soll, so der JVA-Arzt, Abdallah noch einmal im BKH untersucht werden. Heute läuft zudem die Abschiebehaft aus. Ob sie zum siebten Mal verlängert wird, stand bei Redaktionsschluß noch nicht fest.

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