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Wachsweiches Auslaufenlassen

■ betr.: „Ausstiegsverfahren ist Fehlkonstruktion“, taz vom 24. 6. 99

Jeder Tag, den die Kernkraftwerke weiter betrieben werden, stellt ein nicht zu vertretendes Risiko dar und führt dazu, daß der Atommüll, dessen Entsorgung nicht gesichert werden kann, weiter anwächst. Die einzige Alternative ist deshalb der sofortige Ausstieg. Die dann anfallenden Entschädigungszahlungen – es ist von zirka 30 Milliarden Mark die Rede – sind, gemessen am Volumen der öffentlichen Haushalte, leichter verkraftbar als die Aussicht auf die Katastrophe und die, gemessen an menschlichen Zeiträumen, fast unendlich dauernde Atommüllhypothek.

Trotzdem wird nun über Kraftwerkslaufzeiten von 35 Jahren und mehr verhandelt. Dabei wird geflissentlich übersehen, daß die der steuerlichen Absetzung für Abnutzung zugrunde liegende sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Kernkraftwerken laut den vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Tabellen nur mit 19 Jahren angenommen wird. Die Energiekonzerne sollten sich bei den in Verhandlung befindlichen Kraftwerkslaufzeiten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben wenigstens daran festhalten lassen, was ihnen bisher steuerlich recht und billig ist. Otto Schlichtmeier, München

Der Ausstiegsvertrag ist nicht nur eine Fehlkonstruktion, sondern er verdient diesen Namen nicht einmal. Es geht gar nicht um einen Ausstieg, sondern um ein wachsweiches Auslaufenlassen bis ...?

Der wirkliche Ausstieg aus der Atomenergie ist eine Zukunftsfrage, auch für unsere Nachgeborenen. Die darf man nicht einem Gentlemen Agreement überlassen von dem jede/r weiß, wie leicht es von beiden Seiten gebrochen werden kann.

Nicht Vertrag statt Gesetz, sondern Gesetz statt Vertrag muß her! Warum bleibt das Parlament so ausgeschlossen – wie Trittin von den Verhandlungen? Helga Killinger, Gauting

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