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Elektro-Fußfessel

Der Bundesrat hat gestern mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf zum elektronisch überwachten Hausarrest beschlossen. Elf der 16 Bundesländer stimmten dem Antrag zu, darunter neben dem Antragsteller Berlin auch die rot-grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg enthielt sich bei der Abstimmung, nachdem die GAL den Gesetzentwurf abgelehnt hatte. Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) begrüßte, daß der Entwurf „eine so große und eindeutige Mehrheit“ fand. Damit rücke die Einführung der elektronischen Fußfessel in den Bundesländern, die sie ausprobieren wollten, ein ganzes Stück näher. Obwohl Schleswig-Holstein im Bundesrat zustimmte, wird es in diesem Bundesland keinen Modellversuch mit der Fußfessel geben. Die Einführung dieses elektronisch überwachten Hausarrests, so erklärte Justizminister Gerd Walter (SPD), „wirft derzeit mehr Fragen auf, als es Antworten gibt“.

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