: Gericht weist Klagen von Zwangsarbeitern ab
Nürnberg (dpa) – Im juristischen Tauziehen um zahlreiche Entschädigungsklagen von ukrainischen Zwangsarbeitern hat das Arbeitsgericht Nürnberg die meisten Fälle abgewiesen. Mehrere Kammern des Gerichts haben sich nach Angaben gestern in insgesamt 44 Fällen für nicht zuständig erklärt und die Kläger an das Landgericht Nürnberg verwiesen. Zur Begründung erklärten die Kammern, die Verschleppung und zwangsweise Tätigkeit während des Zweiten Weltkriegs bei der damaligen Nürnberger Rüstungsfirma Diehl habe kein Arbeitsverhältnis begründet. Nach den allein entscheidenden heutigen Rechtskriterien sei für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages der beiderseitige freie Wille entscheidend. Die Beschäftigung von Zwangsarbeitern sei am ehesten mit der von Strafgefangenen vergleichbar.
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