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Vor zehn Jahren

Die niedersächsische Landesregierung ist „aus grundsätzlichen Erwägungen“ gegen die gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige, berichtete die taz vor zehn Jahren. Begründung: Die Kindergärten lägen im Verantwortungsbereich von Ländern und Kommunen. Mit einem solchen Rechtsanspruch würde jedoch der Bund etwas vorschreiben, ohne finanziell zu den damit erforderlichen zusätzlichen Plätzen beizutragen.

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