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Ramstein-Opfer werden nicht entschädigt

Mainz (dpa) – Den Zuschauern des Flugschauunglücks im pfälzischen Ramstein vom August 1988 stehen wegen möglicher Verletzungen keine Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz zu. Diese Grundsatzentscheidung hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz getroffen. Nur wenn ein Militärangehöriger oder ein Zivilist bei kriegerischen Auseinandersetzungen zu Schaden komme, sei das Soziale Entschädigungsrecht anwendbar, heißt es. Dies treffe auf die Zuschauer der Flugschau nicht zu. (Az: v. 9.6.1999 L 4 V 66/98)

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