Dokumentation: Die Behörde bedauert
■ Ab dem 1. Januar 2002 erlischt für alle Zittauer die deutsche Staatsangehörigkeit
An alle Haushalte
Vorabinformation des Innenministeriums
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zittau,
auf erneuten Antrag der deutschen Vertriebenenverbände im Bundestag wurde die deutsche Ostgrenze neu vermessen. Die Neuvermessung im Raum Zittau hat ergeben (...) Die Stadt Zittau befindet sich auf dem Staatsgebiet der Republik Polen. (...) Um eine rasche, unbürokratische und bürgernahe Abwicklung zu gewährleisten, ist unser Ministerium beauftragt worden, Sie über die anstehenden Veränderungen zu informieren.
1. Zittau wird ab dem 1. Januar 2002 den polnischen Verwaltungsbehörden unterstellt.
2. Für alle Einwohner Zittaus erlischt mit diesem Datum die deutsche Staatsangehörigkeit.
3. Bis zum 1. März 2001 muß die polnische Staatsangehörigkeit beantragt werden. Für den Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit sind Kenntnisse der polnischen Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen.
4. Eine doppelte Staatsangehörigkeit kann von der Bundesregierung in keinem Fall gewährt werden.
Um Ihnen die Integration in die polnische Gesellschaft zu ermöglichen, bietet unsere Behörde kostengünstige Sprachkurse an. (...) Unsere Behörde bedauert diese Entwicklung und bittet um Ihr Verständnis, daß Sie erst zu diesem späten Zeitpunkt informiert werden konnten. (...) Mit freundlichen Grüßen
Peter Schauber, Staatssekretär des Inneren
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