: Leistungen aus „wilder“ Ehe sind danach egal
Frankfurt (dpa) – Bei der Trennung nach einer „wilden“ Ehe werden die wirtschaftlichen Leistungen der Partner während des Zusammenlebens in der Regel nicht berücksichtigt. Nach diesem Grundsatz hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Fall eines Paares entschieden, das sich nicht über das gemeinsam erworbene Haus einigen konnte. Der Mann wurde zur Räumung des Hauses und der Löschung seines im Grundbuch eingetragenen Mitbenutzungsrechts verurteilt. Die Frau muss ihm dafür die Hälfte des gemeinsam aufgenommenen Darlehens ausbezahlen. Sie drang nicht mit ihrer Vorstellung durch, dass ihr Ex-Freund seinen Beitrag bereits während der Partnerschaft zum größten Teil „abgewohnt“ habe. (Az.: 19 U 98/98)
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