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Schwangerschaft nicht erkannt: Arzt haftet

Karlsruhe (AP) – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat einen Frauenarzt zu voller Haftung verurteilt, weil er die Schwangerschaft einer 46-jährigen Patientin nicht erkannte, die später ein behindertes Kind zur Welt brachte. Der Arzt kann sich nach dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil nicht darauf berufen, dass auch ein Pathologe bei einer Krebsvorsorge-Untersuchung die Schwangerschaft übersah. Die 46-Jährige hatte im August 1987 ihren Frauenarzt aufgesucht, weil sie nach einem selbst durchgeführten Test erstmals schwanger war.

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