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AKWs sind ganz normale Fehlinvestitionen

betr.: „Drei Juristen, fünf Meinungen“, taz vom 8. 9. 99

Wenn die Verteuerung des Betriebes von Atomkraftwerken durch Einführung einer Versicherungspflicht juristisch gesehen eine gesetzeswidrige „Enteignung“ darstellt, dann hätte die vor einigen Jahren erfolgte Verteuerung des Betriebes von Autos mit nicht schadstoffarmen Dieselmotoren durch Erhöhung der KFZ-Steuer ebenso gesetzeswidrig sein müssen. Im übrigen sollte man die Errichtung von Kernkraftwerken einfach als ganz normale Fehlinvestition betrachten, denn die Investoren wussten ja von Anfang an, dass eine Mehrheit der Bevölkerung gegen Atomkraft ist und mussten damit rechnen, dass sich diese irgendwann durchsetzt. Bernd Frieboese, Berlin

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