: „Liebe taz...“ Gurken des Tages für Besoffene
Eine große Wut hat mich schon gestern beim Lesen des Artikels im Weser Kurier gepackt: „Doppeltes Pech für Vater und Sohn“ – der Vater wird beim Fahren unter Alko-holeinfluss erwischt, mit auf die Wache genommen, der 31-jährige Sohn will ihn abholen, die Polizeibeamten bemerken auch bei ihm eine Alkoholfahne und ziehen nun auch seinen Führerschein ein.
So etwas ist also PECH – Mitgefühl und Verständnis wird vom Leser des Artikels erwartet.
Schon immer sind Straftaten unter Alkoholeinfluss eher zu den Kavaliersdelikten beziehungsweise zu den witzigen Anekdoten des Alltags zu zählen.
Folgerichtig erscheint dieser Artikel dann auch in der taz unter „Gurke des Tages“.
Ich habe – vorerst – nicht den Bogen spannen wollen zu sexueller Anmache und Vergewaltigung unter Alkoholeinfluss; wird doch auch hier meist verminderte Schuldfähigkeit anerkannt. Nun lese ich in der taz aber drei Seiten weiter vorne den Bericht „Mildes Urteil für Vergewaltiger“ und sehe eben dieses bestätigt; das Gericht „kann verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen“, der Täter war äußerst brutal vorgegangen, jedoch betrunken.
Trotz der gängigen Praxis und trotz meines Wissens um dieses Phänomen bin ich immer wieder wütend, schockiert und fassungslos. Fazit ist doch: Männer, je besoffener ihr seid, desto strafmildernder fällt das Urteil aus oder ihr habt Chancen, in die Kolumne „Gurke des Tages der taz zu kommen. PROST!
Sabine Dugge-Pekol
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