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Fluglärm-Klagen zurückgewiesen

Münster (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat Fluglärm-Klagen von Anwohnern am Köln/Bonner Flughafen zurückgewiesen. Die Kläger hatten sich wegen geänderter Abflugrouten und unzumutbarem Lärm an die Verwaltungsrichter gewandt. Diese betonten, die vom Luftfahrt-Bundesamt festgelegten Flugrouten könnten keiner unmittelbaren Überprüfung unterzogen werden. Betroffene Grundstückseigentümer müssten sich selbst um Schallschutz bemühen.

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