: Jobbende Studis ab 30 müssen zahlen
Kassel (dpa) – Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und nebenbei schon arbeiten, müssen Beiträge zur Krankenversicherung alleine tragen. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Damit wies das Gericht die Revision einer Studentin zurück. Die Frau hatte mit über 30 Jahren ein Studium begonnen und nebenbei als Krankenschwester Teilzeit gearbeitet. (Az: B 12 KR 1/99)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen