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Freispruch im Kurdenverfahren

Nach 12 Verhandlungstagen hat gestern die 38. Große Strafkammer am Berliner Landgericht den Angeklagten Süleyman A. vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs am israelischen Generalkonsulat freigesprochen. Zugleich wurde der Haftbefehl aufgehoben und A. Haftentschädigung zugesprochen. Süleyman A. war bei der Erstürmung des israelischen Generalkonsulats durch Kurden Anfang des Jahres festgenommen worden. Nach Schüssen israelischer Sicherheitskräfte waren damals vier Kurden tödlich verletzt worden. Nach Angaben der Rechtsanwältin Petra Haderstorfer erfolgte der Freispruch deshalb, weil die „polizeilichen Belastungszeugen nachweislich in mehreren Punkten die Unwahrheit gesagt haben beziehungsweise sich widersprüchlich äußerten“. So konnte die Verteidigung an Hand eines Videos nachweisen, dass A. gar nicht durch die Belastungszeugen festgenommen worden war, obwohl diese das immer behauptet hatten. Haderstorfer kritisierte in diesem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft, der dieses Beweisstück vorlag. Hätte die Staatsanwaltschaft das Video geprüft, „wäre es wahrscheinlich nicht zu der Anklageerhebung gekommen“, so die Anwältin. Haderstorfer will nun ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten wegen uneidlicher Falschaussage einleiten. taz

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