: Aufruf zur Fahnenflucht straflos
Der Aufruf zur Fahnenflucht an Soldaten der Bundeswehr während der Nato-Luftangriffe auf Jugoslawien bleibt nach einem Urteil des Amtsgerichtes straflos. Wie die Deutsche Friedensgesellschaft gestern mitteilte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Aufruf vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Der Prozess war der erste in einer Reihe von insgesamt 28 Ermittlungsverfahren gegen Kriegsdienstgegner, die einen am 21. April in der taz veröffentlichten Appell an Bundeswehrangehörige zur „Entfernung von der Truppe“ unterzeichnet hatten. Ein Großteil der Beteiligten hat inzwischen Strafbefehle mit Geldstrafen erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Die Deutsche Friedensgesellschaft begrüßte den Freispruch, bedauerte aber, dass das Gericht sich nicht mit der völkerrechtlichen Dimension des Krieges beschäftigt habe. epd/Bericht Seite 4
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen