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Aufruf zur Fahnenflucht straflos

Der Aufruf zur Fahnenflucht an Soldaten der Bundeswehr während der Nato-Luftangriffe auf Jugoslawien bleibt nach einem Urteil des Amtsgerichtes straflos. Wie die Deutsche Friedensgesellschaft gestern mitteilte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Aufruf vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Der Prozess war der erste in einer Reihe von insgesamt 28 Ermittlungsverfahren gegen Kriegsdienstgegner, die einen am 21. April in der taz veröffentlichten Appell an Bundeswehrangehörige zur „Entfernung von der Truppe“ unterzeichnet hatten. Ein Großteil der Beteiligten hat inzwischen Strafbefehle mit Geldstrafen erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Die Deutsche Friedensgesellschaft begrüßte den Freispruch, bedauerte aber, dass das Gericht sich nicht mit der völkerrechtlichen Dimension des Krieges beschäftigt habe. epd/Bericht Seite 4

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