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Arbeitslosengeldhöhe verfassungswidrig?

Kassel (AFP) – Das Bundessozialgericht (BSG) hat deutliche verfassungsrechtliche Zweifel an der zum Jahresbeginn 1998 neu geregelten Berechnung des Arbeitslosengeldes. Dabei geht es vor allem um Einmalzahlungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Danach müsste Arbeitslosengeld zumindest dann neu berechnet und gegebenenfalls aufgestockt werden, wenn es erstmals nach Anfang 1998 bewilligt wurde. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Januar 1995. Danach verstößt es gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die Einmalzahlungen zwar bei den Beiträgen, nicht aber bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt werden. (AZ: B 7 AL 76/98 R)

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