: Arbeitslose sanieren Bundeshaushalt
betr.: Sparprogramm 2000
Kein Zweifel, es muss gespart werden! 1,5 Billionen öffentliche Schulden anzuhäufen, ist kein Kinderspiel. Dazu gehört eine gehörige Portion Verantwortungslosigkeit. Zu fragen ist jedoch in jedem Fall, ob jetzt gespart werden sollte, in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, und vor allem, bei wem: Bei denjenigen, die durch die in 16 Jahren angehäuften Steuerprivilegien die Schulden mitverursacht haben, oder bei denjenigen, die diese Schulden seit 16 Jahren mir ihrem Lohnverzicht und/oder ihrer persönlichen Armut durch Arbeitslosigkeit finanzieren müssen. [...]
Die vorgeblich hohe Steuerlast der Begüterten ist Theorie. Es nimmt daher auch nicht wunder, dass die oppositionelle CDU den Spitzensteuersatz auf 35 Prozent senken will. Sie gliche damit nur die Gesetzeslage an die Realität an. Würden die Steuern auf Gewinne in gleichem Umfang wie noch 1980 erhoben, hätten die öffentlichen Haushalte jährlich über 100 Milliarden Mark mehr zur Verfügung und damit Geld genug, Schulden zu vermeiden oder wirksam abzutragen.
Seit mehreren Jahren haben die Gewinnsteuern (veranlagte Einkommenssteuer, nicht veranlagte Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) nicht einmal mehr einen Anteil von zehn Prozent des gesamten Steueraufkommens, während der Anteil der Lohnsteuer in der Zeit von 1982 bis 1998 von 20 auf 35 Prozent gestiegen ist. Die Reichen zahlen halt nicht gern Steuern, am liebsten zahlen sie offenbar gar nicht. Sie fahren mit ihren Wagen auf öffentlichen Straßen, schicken ihre Kinder in öffentliche Schulen, gehen ins Theater und in Schwimmbäder – und lassen sich dies von LohnsteuerzahlerInnen finanzieren. Die Abschaffung der Vermögenssteuer war der traurige Höhepunkt dieser Pivilegienpolitik. Insofern sind schon drei Salti rückwärts erforderlich, um der neuen Koalition logisch folgen zu können, wenn sie vorgibt, jetzt ausgerechnet an ArbeitslosenhilfeempfängerInnen sparen zu müsen: Die Arbeitslosenhilfe soll unbefristet von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden, die Beiträge zur Rentenversicherung nur noch in Höhe der realen Arbeitslosenhilfe, nicht mehr auf der Basis von 80 Prozent des letzten Einkommens erfolgen. Das ist starker Tobak und heißt: Kürzung der bisher gewährleisteten, ohnehin bereits eingeschränkten jährlichen Rentensteigerung in Zeiten der Arbeitslosigkeit um bis zu zwei Drittel des Steigerungsbetrages. [...]
Arbeitslose sind diejenigen, die etwas zu bekommen, nicht zu geben haben! Am besten den im Wahlkampf 1998 in Aussicht gestellten Arbeitsplatz, zumindest aber die Rücknahme der jährlichen dreiprozentigen Kürzung der Arbeitslosenunterstützung und eine Rentenversichung auf der Basis von 100 Prozent des letzten Arbeitseinkommens. Die Staatsschulden hingegen müssen von denen beglichen werden, die sie verursacht haben. Hierzu werden auch Banken gehören. [...] Gloria Dohm, Göttingen
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