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Bundesanwaltschaft wirbt für „radikal“

■ Aktionswoche und Demonstration gegen Inhaftierung angeblicher Zeitungsmacher

Ganz unfreiwillig machte die Karlsruher Bundesanwaltschaft Werbung für die verbotene Linksaußen-Postille „radikal“. Durch die Verhaftung von vier angeblichen „radikal“-Machern bei der bundesweiten Razzia gegen „Linksterroristen“ im Juni (taz berichtete) gewann die „Untergrunddruckschrift“ erhebliche Popularität: Als allen staatlichen Gegenmaßnahmen zum Trotz die neueste Ausgabe vor wenigen Tagen erschien, war sie in Hamburg – erstmals seit Jahren – innerhalb weniger Stunden vergriffen.

Doch die Solidarität mit den Inhaftierten beschränkt sich nicht allein auf die radikale Lektüre: Mit zwei Aktionswochen und einer Großdemo wollen linke Initiativen aus Hamburg und Lübeck eine breitere Öffentlichkeit über die Verfahren gegen die zur „kriminellen Vereinigung“ hochgejubelten vermeintlichen Zeitungsmacher informieren. Besonders durch die Demo – die möglicherweise verboten wird – soll „Druck auf die Haftprüfung ausgeübt“ werden.

Denn wenn Mitte Dezember der Lübecker Andreas Ehresmann und der Rendsburger Ralf Milbrandt sowie zwei weitere Männer ein halbes Jahr im Knast sitzen, muß erneut geprüft werden, ob eine Fortsetzung der Untersuchungshaft juristisch vertretbar ist. Selbst der Karlsruher Chefermittler Dr. Beyer meldet inzwischen leichte Zweifel an der „Verhältnismäßigkeit“ einer weiteren Inhaftierung an. Erste Konsequenz: Ende vergangener Woche wurden die Haftbedingungen des angeblich radikalen Quartetts gelockert. Der Kontakt zu anderen Untersuchungsgefangenen wird nicht mehr systematisch verhindert, Besuche sind neuerdings ohne Trennscheibe möglich.

Die Verteidigung der Inhaftierten, darunter die Hamburger Anwältinnen Ursula Ehrhardt und Gabriele Heinecke, kritisierten unterdessen, daß ihnen „seit Beginn des Verfahrens jede Verteidigung faktisch unmöglich gemacht wird, da der Generalbundesanwalt mit fadenscheinigen Begründungen noch immer weitgehendst Akteneinsicht verweigert.“ Marco Carini

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