: Friede dem Konsum
Die Kniffe des Fiskus, seine LieblingsbürgerInnen bei Laune zu halten, werden subtiler. Um der Nutzenmaximierung der noch erhaltenen Feiertage willen sollen SteuerzahlerInnen zu Weihnachten keine schlechten Nachrichten erhalten. Damit sie zumindest an den Festtagen in Ruhe prassen können, sind die Hamburger Finanzämter angewiesen, vom 20. bis 31. Dezember Zahlungsaufforderungen und andere Hiobsbotschaften zurückzuhalten. In Schleswig-Hol-stein gilt der sogenannte Weihnachtsfrieden vom 21. Dezember bis zum ersten Januar.
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