: Kritik an Wissenschaftsbehörde
Rechtsanwalt Wilhelm Funke sieht im Strahlenkomplex Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) eine neue Dimension. „Nach Auffassung des Landgerichts müssen auch die Frauen entschädigt werden, welche in der Frauenklinik des UKE in den 70er Jahren bestrahlt wurden“, schreibt Funke. Das Landgericht habe, ausgehend von einem Fall aus dem Jahr 1978, dringend empfohlen, im Vergleichswege auch den anderen 20 betroffenen Frauen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.
Dem widerspricht Behördensprecherin Sigrun Nickel: „Das Gericht hat lediglich angeregt, dass die Behörde den Frauen eine Einmalzahlung zukommen läßt, um den Rechtsfrieden herzustellen. Darüber führen wir Gespräche mit Herrn Funke.“
Funke schrieb außerdem einen offenen Brief an Bürgermeister Ortwin Runde (SPD). Er kritisiert darin, dass die Behörde für Wissenschaft und Forschung für seinen Mandanten noch immer kein Geld bezahlt habe, obwohl Funke mit dem Anwalt der Behörde einen Vergleich ausgehandelt hätte. Dem Mann musste infolge einer Strahlentherapie ein Bein amputiert werden. Sigrun Nickel widerspricht: „Wir haben dem Mann bereits 120.000 Mark bezahlt.“ san
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