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Strafe für Aufruf zur Fahnenflucht

Wegen eines Aufrufs zur Fahnenflucht im Kosovo-Konflikt ist der Theologe Martin Singe gestern in Berlin zu 4.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Sekretär des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“ hatte im April einen Aufruf in der taz unterzeichnet und Flugblätter vor dem Bundesverteidigungsministerium verteilt. Demnach sollten sich Bundeswehrsoldaten nicht am Kosovo-Einsatz der Nato beteiligen. Das Amtsgericht bewertete den Aufruf als Aufforderung zu Straftaten. Ein Soldat könne zwar grundsätzlich den Wehrdienst verweigern, nach seinem Eintritt in die Bundeswehr sei er aber verpflichtet, die Befehle zu befolgen, hieß es in dem Urteil. Ob der Kosovo-Krieg rechtens war, sei eine politische Entscheidung, die nicht der einzelne Soldat zu treffen habe. Der 44-jährige Bonner Theologe hatte erklärt, der auch gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Militäreinsatz sei gegen das Völkerrecht und somit rechtswidrig gewesen. Ihn habe sein Gewissen „zum Handeln gezwungen“ Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Den Appell hatten auch namhafte Professoren unterzeichnet. In einem ersten Prozess war Anfang November ein Angeklagter freigesprochen worden. Das Gericht hatte dies mit dem Recht auf Meinungsfreiheit begründet. Über 20 ähnliche Verfahren stehen noch aus. dpa

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