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Neue Panne bei Gesundheitsreform

■ Seiten über die Entlastung der Ostkassen fehlten bei der Abstimmung im Bundestag. Oppositionsparteien fordern neue Beratungen. CDU spricht von „Menetekel“

Berlin (AFP/taz) – Gestern hat der Bundestag eine technische Panne bei der Gesundheitsreform bestätigt, wodurch im beschlossenen Gesetzestext mehr als 20 Seiten fehlen. Weil bei der Bundestagsdruckerei geschlampt wurde, hat der Bundestag am 4. November ein unvollständiges Gesetz beschlossen, in dem sämtliche Seiten über die geplante Entlastung der ostdeutschen Krankenkassen fehlen. Union und FDP haben wegen der neuen Panne bei der Gesundheitsreform eine erneute Beratung der umstrittenen Vorlage im Bundestag verlangt. Unions-Fraktionsvize Hermann Kues erklärte, da die Abgeordneten Anfang November „nur einen Torso“ beschlossen hätten, sei das Ergebnis der Abstimmung hinfällig. Deshalb sei eine erneute Beratung des Gesetzes im Gesundheitsausschuss sowie im Bundestag nötig. Das forderte auch FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen.

Der Bundesrat erhielt aber eine korrekte Fassung. Der Ältestenrat des Bundestages soll sich kommenden Donnerstag mit dem Problem befassen. Van Essen betonte, seine Fraktion sehe „mit Sorge“, dass dem Bundesrat durch die Verwaltung eine um die fehlenden Seiten 232 bis 255 ergänzte Fassung als Abdruck des Gesetzesbeschlusses zugestellt worden sei. Dieses Verfahren ist nach Auffassung der FDP-Fraktion „in hohem Maß erklärungsbedürftig und auch einer umfassenden rechtlichen Würdigung zu unterziehen“, schrieb er an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Laut Kues könnte eine Sondersitzung des Bundestages in der kommenden Woche stattfinden. „Die Art und Weise, wie dieses Gesetz von der Regierung durchgewurstelt wird, ist ein Menetekel für die Gesundheitspolitik der rot-grünen Regierung“, urteilte Kues.

Das Bundesgesundheitsministerium lehnte eine Verantwortung für die neue Panne ab und sah auch keine Auswirkungen auf das Gesetzgebungsverfahren. Das Fehlen der Textseiten sei ein technischer Fehler gewesen und von einer Druckerei zu verantworten. Juristen des Bundestages hätten bestätigt, dass das Gesetz durch die Panne nicht in Frage gestellt sei.

Ein Bundestagssprecher sagte mit Hinweis auf die Übermittlung des korrekten Gesetzestextes an die Länderkammer, der „politische Wille“ des Gesetzgebers sei „eindeutig dokumentiert“. Der Ältestenrat werde kommenden Donnerstag über die Forderungen nach erneuter Beratung im Bundestag entscheiden. Diese ist nach Ansicht von Rechtsexperten nicht notwendig. Unabhängig von der Abstimmung im Parlament sei die vollständige Fassung maßgebend, wie sie vom Gesundheitsausschuss beschlossen und dem Bundesrat übermittelt wurde.

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