: Nachwahl zur Stichwahl
■ Oberstes Gericht Makedoniens verordnet teilweise Wiederholung der Präsidentenwahl
Skopje (AP) – Der Oberste Gerichtshof Makedoniens hat das Ergebnis der Präsidentenwahl von vor zwei Wochen für teilweise ungültig erklärt. In 199 von 2.793 Wahllokalen muss die Abstimmung dem am Samstag veröffentlichten Urteil zufolge wiederholt werden. Bis zu 200.000 Wähler könnten Fernsehberichten zufolge erneut zu den Wahlurnen gerufen werden. Wegen des knappen Ausgangs bei der Stichwahl vom 14. November ist das Endergebnis nun wieder ungewiss.
Der unterlegene Sozialdemokrat Tito Petkovski hat das Wahlergebnis angefochten und dem Sieger Boris Trajkovski von der konservativen Regierungspartei VMRO Wahlfälschung vorgeworfen. Trajkovski hatte nach Angaben der Wahlkommission rund 80.000 Stimmen mehr als Petkovski.
Betroffen von der Entscheidung des Gerichts sind vor allem Stimmbezirke im Westen des Landes. Das Votum der dort lebenden Albaner hatte den Ausschlag für den Sieg Trajkovskis gegeben. Petkovski hatte sich im Wahlkampf gegen eine juristische Aufwertung der starken albanischen Minderheit in Mazedonien gewandt.
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