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Volles Erziehungsgeld auch nach Teilzeitjob

Kassel (AFP) – Mütter, die aus einer Teilzeitbeschäftigung bis 19 Stunden Mutterschaftsgeld bekommen, erhalten trotzdem ab der Geburt ihres Kindes das volle Erziehungsgeld. Das entschied das Bundessozialgericht. Mit dem Urteil passte es seine Rechtsprechung an die derzeitige Rechtslage an. (Az: B 14 EG 6/98)

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