piwik no script img

■ SchenkungZurück an Sozialamt

Karlsruhe (AP) – Wer einen größeren Geldbetrag oder andere Gegenstände verschenkt und später zum Sozialfall wird, muß damit rechnen, daß das Sozialamt seine Aufwendungen vom Beschenkten zurückfordert. Zu dieser Rückforderung ist die Behörde nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch berechtigt, wenn der Schenker verstorben und von dem Beschenkten beerbt worden ist. (Az: BGH IV ZR 212/94)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen